Strafen
Strafgelder unterliegen dem Abzugsverbot. Damit können sie steuerlich nicht geltend gemacht werden. Zu den Strafgeldern gehören:
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Geldstrafen,
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Verwarnungsgelder,
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Ordnungsgelder,
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Geldleistungen zur Erfüllung von Auflagen bzw. Weisungen.
Entstehen im Zusammenhang mit einer Straftat Anwaltskosten und Verfahrenskosten, können diese Aufwendungen als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Straftat mit einem Betrieb im Zusammenhang steht.
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 12 EStG
SteuerSparErklärung für Lehrer, Mac-Version (Steuerjahr 2023)
Zurückholen, was Ihnen gehört: - Exklusive Steuertipps für Lehrer - Unterstützung bei der Angabe von Kosten für Klassenfahrten, Fortbildungsmaßnahmen und dem Arbeitszimmer zu Hause