Auslandsvermögen
Das Auslandsvermögen einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person (Inländer) unterliegt nicht der laufenden Besteuerung. Steuerfolgen können sich jedoch bei Erbschaft und Schenkung ergeben. So unterliegt auch das Auslandsvermögen eines Inländers der Schenkungs- oder Erbschaftsteuer, wenn keine Freistellung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens greift.
SteuerSparErklärung für Lehrer (Steuerjahr 2023)
Zurückholen, was Ihnen gehört: - Exklusive Steuertipps für Lehrer - Unterstützung bei der Angabe von Kosten für Klassenfahrten, Fortbildungsmaßnahmen und dem Arbeitszimmer zu Hause